Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Das neue Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Gerresheimer AG gilt ab dem am 1. Dezember 2021 beginnenden Geschäftsjahr. Es wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 90,40% gebilligt.
Die aktuelle Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gerresheimer AG findet Anwendung seit dem Geschäftsjahr, das am 1. Dezember 2018 begonnen hat. Es wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 99,97 % bestätigt.
Eine vollständige Beschreibung des neuen Vergütungssystems ist in der Einladung zur Hauptversammlung 2021 unter Top 6 »Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder« und Top 7 »Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder« nachzulesen.